Reglement 2010
Supermoto Intercup 2010 Sponsoreninformationen

Hier können Sie das Reglement 2010 downloaden.

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Der Veranstalter behält sich vor, Ergänzungen noch durchzuführen.

REGLEMENT 2010

1. ORGANISATION

Der SUPERMOTO INTERCUP 2010 wird von der Firma „ProMotor Motorsport Betriebs- und Veranstaltungs GmbH“, 1180 Wien, Schulgasse 78/3 veranstaltet, nachfolgend kurz ProMotor genannt.

2. TEILNAHME

Teilnahmeberechtigt und wertbar sind Fahrer die eine gültige Lizenz der OSK bzw. FIM oder UEM besitzen, rechtzeitig mittels Anmeldeformular genannt und zum vereinbarten Zeitpunkt die Teilnahmegebühr einbezahlt haben. Teilnahmeberechtigt und wertbar sind auch Fahrer mit ausländischen Lizenzen.

Die Teilnahmegebühr ist gleichzeitig mit der Nennung einzuzahlen. Die Anmeldung erhält erst nach Einlangen der Zahlung Gültigkeit. Mit der Anmeldung alleine erwirkt man keinen Anspruch auf einen Startplatz. Die Reihung der zugelassenen Fahrer erfolgt nach Zahlungseingang. Sollten keine freien Startplätze verfügbar sein, wird das Nenngeld zurückbezahlt. Eine Einzahlung der Teilnahmegebühr stellt keinen Anspruch auf einen Startplatz dar. Eine Rückerstattung des Nenngeldes für Tagesnennungen kann nur bei Absage des Rennens seitens des Veranstalters erfolgen. Bei Schlechtwetter, höherer Gewalt, Defekten, Rennabbruch, Verletzungen etc. bedingter Verhinderungen des Fahrers kann das Startgeld nicht rückerstattet werden. Die Jahresnennung ist nicht übertragbar, eine Rückzahlung ist in keinem Fall möglich. ProMotor behält sich das Recht vor, Jahreskarten während der Saison, abzüglich der gefahrenen Rennen, zurück zu bezahlen.

Teilnahmegebühr:

S1 / S Open
Pro Veranstaltung: € 120.- (bei Zahlungseingang bis 14 Werktage vor Veranstaltung € 95.-)
Jahresnennung: € 528.- (für 6 Veranstaltungen bei Zahlungseingang bis spätestens 31.03.2010)

Jugend ÖM
Pro Veranstaltung: € 60.- (bei Zahlungseingang bis 14 Werktage vor Veranstaltung € 50.-)
Jahresnennung: € 228.- (für 6 Veranstaltungen bei Zahlungseingang bis spätestens 31.03.2010)

ÖAMTC S3 ÖM
Pro Veranstaltung: € 110.- (bei Zahlungseingang bis 14 Werktage vor Veranstaltung € 70.-)
Jahresnennung: € 378.- (für 6 Veranstaltungen bei Zahlungseingang bis spätestens 31.03.2010)

Motul Semi Pro Speed Cup
Pro Veranstaltung: € 120.- (bei Zahlungseingang bis 14 Werktage vor Veranstaltung € 95.-)
Jahresnennung: € 528.- (für 6 Veranstaltungen bei Zahlungseingang bis spätestens 31.03.2010)
Jahresnennung: € 468.- (für 6 Veranstaltungen bei Michelin Reifenbindung bis 31.03.2010)

supermotoforum.at
Pro Veranstaltung: € 100.- (bei Zahlungseingang bis 14 Werktage vor Veranstaltung € 80.-)
Jahresnennung: € 438.- (für 6 Veranstaltungen bei Zahlungseingang bis spätestens 31.03.2010)

Ü 35
Pro Veranstaltung: € 120.- (bei Zahlungseingang bis 14 Werktage vor Veranstaltung € 95.-)
Jahresnennung: € 528.- (für 6 Veranstaltungen bei Zahlungseingang bis spätestens 31.03.2010)

Motorrad Magazin Cup
Pro Veranstaltung: € 120.- (bei Zahlungseingang bis 14 Werktage vor Veranstaltung € 95.-)
Jahresnennung: € 468.- (für 6 Veranstaltungen bei Zahlungseingang bis spätestens 31.03.2010)

Michelin Power One Cup
Pro Veranstaltung: € 100.- (bei Zahlungseingang bis 14 Werktage vor Veranstaltung € 80.-)
Jahresnennung: € 438.- (für 6 Veranstaltungen bei Zahlungseingang bis spätestens 31.03.2010)

Zahlungen werden nur als Bank- oder Postanweisung, mit Spesenübernahme durch den Einzahler/Absender, akzeptiert sowie über das Onlinesystem unter http://www.supermotointercup.at/nennungen

Überweisungen auf folgendes Konto:

lautend auf: ProMotor Motorsport Betriebs- und Veranstaltungs GmbH
Konto Nr. 02810857083
BLZ: 14000
SWIFT/BIC: BAWAATWW / IBAN: AT681400002810857083

Nennschluss und Zahlungstermine:

Für Jahresnennungen gilt als letzter Termin (Zahlungseingang) der 31.03.2010.
Nennschluss (Online, Post) und Zahlungseingang bis 14 Werktage vor Renntermin.
Für Anmeldungen, die nach Nennschluss einlangen, wird keine Startmöglichkeit garantiert.
Nennungen am jeweiligen Renntag bis spätestens 11.00 Uhr, nur gegen Rücksprache mit ProMotor.
Mit Abgabe der Nennung anerkennt jeder Teilnehmer dieses Reglement sowie im Weiteren das Supermoto Reglement und alle Regeln aus dem OSK Handbuch.

3. TERMINE

17. – 18.04.             Wildenau (OÖ)
23. – 24.05.             Neutal (B) FSZ (So-Mo Pfingsten – extra Zeitplan wird erstellt)
19. – 20.06.             Greinbach (ST) PS Racing Center           
24. – 25.07.             Rechnitz (B) Speed Arena
04. – 05.09.             Bad Fischau (NÖ)
18. – 19.09.             Melk (NÖ) Wachauring

(Änderungen vorbehalten)

4. Berwerber und Fahrer

Teilnahmeberechtigt in der ÖM sind Inhaber einer gültigen Lizenz bzw. Juniorenlizenz (Mindestalter = 15 Jahre bzw. 13 Jahre eingeschränkt auf Motorräder der Klasse 250, Zweitakt 250 ccm/Viertakt 450 ccm), ausgestellt von der OSK, bzw. einer der UEM-Gruppe der FIM angehörenden FMN.
In der Jugend Supermoto-ÖM sind Inhaber einer Motorrad-Juniorlizenz ab dem vollendeten 9. Lebensjahr (8. Lebensjahr für Klasse 65 ccm) bis zum vollendeten 14. Lebensjahr teilnahmeberechtigt. Fahrer, die während der laufenden Saison das 14. Lebensjahr vollenden, sowie Fahrer der FIM/UEM-EU-Gruppe sind ebenfalls teilnahmeberechtigt und wertbar.
In der Junioren-Supermoto-ÖM (Klasse 125, Zweitakt 125 ccm/Viertakt 250 ccm) sind Lizenzinhaber der OSK und der UEM-FMN’s ab dem 13. Geburtstag bis zum vollendeten 21. Lebensjahr (inklusive Fahrer, die 2010 das 21. Lebensjahr vollenden) teilnahmeberechtigt und wertbar.
In der Klasse Ü35 sind Fahrer ab dem Geburtsjahr 1975 abwärts zugelassen.

5. KLASSENEINTEILUNG

Zugelassen sind Motorräder der Kategorie I, Gruppe A1 und Kategorie 2, Gruppe C - Solomotorräder  laut OSK – Bestimmungen.

5.1. S1 Racing Klasse I

+175 ccm - 250 ccm, Zweitakt und +290 ccm - 450 ccm, Viertakt (Nat/EU Lizenz erforderlich)

5.2. S Open Klasse II

offen (Nat/EU Lizenz erforderlich)

5.3. ÖAMTC S3 Junioren ÖM  Klasse

Zweitakt bis 125 ccm und Viertakt bis 250 ccm (Nat/EU Lizenz erforderlich)

5.4 XPEED Jugend ÖM Klasse

Zugelassen sind Motorräder der Kategorie I, Gruppe A1, Solomotorräder 65 ccm 2 Takt und 110 ccm 4 Takt ab dem 8. Lebensjahr, ab dem vollendeten 9. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, 65 ccm bis 85 ccm 2-Takt / 110 ccm bis 150ccm 4-Takt.
Reifen: frei, grobstollige Reifen sind nicht zugelassen. (Jugend oder Junioren Lizenz erforderlich)

5.5. Motorrad Magazin Cup

Zugelassen sind Motorräder der Kategorie I, Gruppe A1, Solomotorräder, ohne Hubraumlimit.
Reifen: Michelin SM Slick oder Michelin Regenreifen, Michelin Power One.
Ausschließlich zu beziehen bei: Reifen Weichberger
Ansprechpartner: Herrn Martin Kutner
Profilnachschnitt untersagt, Regenreifen nur genehmigt durch die Rennleitung

3  Michelin und 3  Motorrad Magazin  Kleber müssen gut sichtbar am Motorrad angebracht sein.
Kleber branchengleicher Konkurrenzfirmen sind nicht erlaubt. (Clubsport Lizenz erforderlich)

5.6. Michelin Power One Cup

Zugelassen sind Motorräder der Kategorie I, Gruppe A1, Solomotorräder, ohne Hubraumlimit.
Reifen: Michelin Power One
Ausschließlich zu beziehen bei: Reifen Weichberger
Ansprechpartner: Herrn Martin Kutner
Profilnachschnitt untersagt

3 Michelin Aufkleber müssen gut sichtbar am Motorrad angebracht sein. Kleber branchengleicher Konkurrenzfirmen sind nicht erlaubt.  (Clubsport Lizenz erforderlich)

5.7. Ü35

Zugelassen sind Motorräder der Kategorie I, Gruppe A1, Solomotorräder, ohne Hubraumlimit.
Reifen: frei.       (Clubsport Lizenz erforderlich)

5.8. supermotoforum.at Einsteiger Cup

Zugelassen sind Motorräder der Kategorie I, Gruppe A1, Solomotorräder, ohne Hubraumlimit.
Reifen: frei        (außschließlich Clubsport Lizenz erforderlich)

3 supermotoforum.at Aufkleber müssen gut sichtbar am Motorrad angebracht sein.

5.9. Motul Semi Pro Speed Cup

Zugelassen sind Motorräder der Kategorie I, Gruppe A1, Solomotorräder, ohne Hubraumlimit.
Reifen: frei  (mindestens Clubsport Lizenz erforderlich)

Oder zu reduzierten Jahresnenngeld:
Reifen: Michelin oder Michelin Regenreifen (mindestens Clubsport Lizenz erforderlich)
Ausschließlich zu beziehen bei: Reifen Weichberger
Ansprechpartner: Herrn Martin Kutner
Regenreifen nur genehmigt durch die Rennleitung

Mindestteilnehmerzahl: 20

6. LIZENZEN

Tageslizenz bzw. Nationale Motorrad-Fahrer- und Bewerber-Lizenz sind bei der OSK zu beantragen. Die Gebühren beinhalten die OSK - Fahrerunfallversicherung.
(OSK A-1200 Wien, Pasettistrasse 96-98 Tel. +43(0)1 3322669, e-mail: osk@oeamtc.at)

7. Zugelassene Fahrzeuge

7.1 Einteilung
Zugelassen sind Motorräder der Kategorie I, Gruppe A1, und Kategorie 2, Gruppe C – Solomotorräder laut OSK-Bestimmungen;

In der ÖM:
Klasse S 1:  +175 ccm - 250 ccm, Zweitakt und +290 ccm - 450 ccm, Viertakt
Klasse S Open:  offen (Zweitakt  und  Viertakt, max. 2 Zylinder)

In der Jugend/Junioren-ÖM:
Klasse Jugend: Zweitakt bis 65/85 ccm und bis 150 ccm Viertakt
Klasse Junioren: Zweitakt bis 125 ccm und Viertakt bis 250 ccm
Eventuelle weitere Klasseneinteilungen siehe Datenblatt der jeweiligen Veranstaltung.

Darüber hinaus gelten folgende Bestimmungen:

7.2 Treibstoff / Flüssigkeiten

Es ist nur bleifreier, an jeder öffentlichen Tankstelle sofort erhältlicher Treibstoff in handelsüblicher Qualität gemäß Art. 63 des Anhanges 01 für Motocross zum FIM-Sportgesetz zu verwenden. Daher ist z.B. AVGAS verboten. Bei Verstößen ist mit Ausschluss zu rechnen.
Benzin- und Ölauffangbehälter mit einem ausreichenden Fassungsvermögen müssen angebracht sein. Diese müssen auslaufsicher und vor jedem Training/Lauf entleert sein.
Die Sicherungsdrähte für die Verschlüsse und Ablassschrauben von Öl-, Benzin- und Kühlflüssigkeitstanks müssen sichtbar angebracht sein. Der Ölfilter ist mechanisch zu sichern.
Als Kühlflüssigkeit ist nur Wasser bzw. Wasser mit Äthylalkoholzusatz erlaubt.

7.3 Geräuschlimit

Das Geräuschlimit beträgt 94 dB(A) (+ 2 dB(A) Toleranz)
Die Messung ist in den einzelnen Klassen bei folgenden Drehzahlen vorzunehmen:
Zweitakt und Viertakt:
bis 85 ccm:                                                    bei 8000 U/min.
über 85 ccm bis 125 ccm:                             bei 7000 U/min.
über 125 ccm bis 150 ccm:                          bei 6000 U/min.
über 175 ccm bis 250 ccm:                          bei 5000 U/min.
über 250 ccm bis 500 ccm:                          bei 4500 U/min.
über 500 ccm:                                   bei 4000 U/min.

7.4 Startnummern
Zugelassen sind folgende Farben:

S1                               Hintergrundfarbe: Grün                              Ziffern: Weiß
S Open                        Hintergrundfarbe: Gelb                               Ziffern: Schwarz
S 3 Junioren ÖM           Hintergrundfarbe: Schwarz        Ziffern: Weiß
Jugend ÖM                   Hintergrundfarbe: Schwarz        Ziffern: Weiß

 

Alle anderen Klassen: S 3 Open, Ü35, Motorrad Magazin, Michelin Power One, supermotoforum.at, Motul Semi Pro Speed Cup

Farbgruppe 1:                   Farbgruppe 2:

weiss                    schwarz
gelb                       grün
orange                 blau
rot                         rot

Jede Kombination einer Farbe aus Gruppe 1 mit einer Farbe aus Gruppe 2 ist zulässig,
außer: rot – rot, rot – orange und rot – grün. Welche Farbe als Hintergrund oder Ziffer gewählt wird ist frei.

Die einzelnen Ziffern der Nummer vorne müssen mindestens eine Höhe von 120 mm und eine Strichstärke von 20 mm in der Vordergrundfarbe aufweisen.

Liste der möglichen Kombinationen:
weiss / schwarz, weiss / grün, weiss / blau, weiss / rot
gelb / schwarz, gelb / grün, gelb / blau, gelb / rot
orange / schwarz, orange / grün, orange / blau
rot / schwarz, rot / blau

Sonderbestimmung: S1 darf bei Nennung in S Open mit Hintergrundfarbe Grün und Ziffern Weiß starten.

Die Startnummer muss gut sichtbar und lesbar,  vorne und an beiden Seiten, angebracht sein. Die Startnummerntafel hat eine Mindestgröße von 30 x 25 cm aufzuweisen. Fahrzeuge ohne Startnummer bzw. ohne vorgeschriebene Sponsor-Aufkleber sind weder am offiziellen Training noch am Rennen startberechtigt.

7.5 Reifen
FIM-Enduro-, MX- oder Trialreifen sind verboten. Zusätzliche Profilschnitte sind erlaubt.

7.6 Sonstiges
Eine wirkungsvolle Kettenritzelabdeckung muss angebracht sein.
Die Lenkeraufnahme bzw. die Lenkerquerstange müssen abgedeckt sein.
Alle Glasteile bzw. glasähnlichen Teile (Scheinwerfer, Blinker, Rücklicht, Rückspiegel, etc.) sind zu entfernen bzw. gegen Bruch und Splitterung zu sichern (z.B. mittels Überklebung).
Ständer müssen demontiert sein.
Auf abgeschliffene Fußrasten und Hebel ist besonders zu achten.

Helmkameras sind erlaubt, unterliegen aber folgenden Beschränkungen von Größe und Gewicht:

maximales Volumen:    250cm³ (z. B.: 10 x 5 x 5 cm)
maximales Gewicht:      150 g

Die Kameras sind bei der technischen Abnahme in einsatzbereitem Zustand vorzuführen.
Aufnahmeeinheiten (Recorder) von zweiteiligen Systemen sind in geeigneter Weise am Rahmen zu befestigen.

Helmkameras sind nur im Freien Training erlaubt.

8.  Ausrüstung der Fahrer

Alle Fahrer sind verpflichtet, Sturzhelme gemäß Art. 01.67 der Technischen Bestimmungen für Supermoto/Motocross/Road Racing der FIM, zu tragen. Brillen bzw. Visiere sind zu verwenden.
Es sind Stiefel gemäß FIM-Bestimmungen für Supermoto/Motocross, Lederhandschuhe und einteilige Lederkombination vorgeschrieben. Die Benutzung von Rücken-Schutzprotektoren wird dringend empfohlen.
Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann den Ausschluss aus der Veranstaltung nach sich ziehen.

ABLAUF DER VERANSTALTUNGEN

9. ADMINISTRATIVE ABNAHME, TECHN. FAHRZEUGABNAHME

Bei der administrativen Abnahme sind von den Teilnehmern folgende Unterlagen vorzulegen: Lizenz, soweit in Betracht kommend, Auslandsstartgenehmigung.
Anlässlich der Fahrzeugabnahme erfolgt eine technische Überprüfung der teilnehmenden Fahrzeuge sowie der Ausrüstung, wobei der Fahrer anwesend sein muss. Die Fahrzeuge müssen den Abnahmekommissären bereits mit den vorgesehenen Startnummern versehen vorgeführt werden. Pro Fahrer und Klasse dürfen max. 2 Fahrzeuge abgenommen werden.

9.1. Freitag

Nur administrative Abnahme von 19.00 bis 20.00 Uhr

9.2. Samstag

Technische Abnahme ab 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Es wird empfohlen in der Reihenfolge zu erscheinen:
1. Motorrad Magazin Cup / Motul Speed Cup
2. S3 ÖM
3. S Open ÖM
4. Ü35
5. supermotoforum.at Cup
6. S1 ÖM
12.15 Uhr Fahrerbesprechung (Pflicht)

9.3. Sonntag

08.00 – 08.20 Uhr                Jugend ÖM
08.20 Uhr                  Fahrerbesprechung Jugend ÖM (Pflicht)

Jugend ÖM Abnahme nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten. Bei Nichtanwesenheit des Erziehungsberechtigten muss eine beglaubigte Vollmacht vorgelegt werden.

10. TRAINING

Zugelassen werden nur Motorräder mit absolvierter technischer Abnahme und Startnummern.

Das Zeittraining wird in Gruppen mit jeweils mind. 20 Minuten Dauer abgehalten. Die Fahrer werden vom Veranstalter in die einzelnen Trainingsgruppen gelost, wobei beide Gruppen über dieselbe Starteranzahl verfügen sollen.
Ein Befahren der Rennstrecke bzw. der umliegenden Flächen und Straßen außerhalb der vorgesehenen Trainingszeit sowie das Trainieren im Fahrerlager ist untersagt und zieht den Ausschluss aus der Veranstaltung nach sich.
Für die Teilnahme an den Rennen sind mindestens 3 Trainingsrunden zu absolvieren.
Es werden nur jene Fahrer zum Start zugelassen, deren Trainingszeit max. 115% der besten Trainingszeit der betreffenden Klasse beträgt (ausgenommen Jugend und Junioren-Supermoto-ÖM).

11. EINTEILUNG DER RENNEN

Die Klasseneinteilung und der verbindliche Zeitplan werden im Programmheft bekannt gegeben.

Die Startaufstellung für beide Endläufe ergibt sich aufgrund der schnellst gefahrenen Rundenzeiten.

Die Startaufstellung für beide Endläufe, bzw. den Endlauf ergibt sich auf Grund der schnellst gefahrenen Rundenzeiten unter Berücksichtigung aller Trainingsgruppen. Bei ungleichen Trainingsbedingungen der Gruppen (z.B. Wetter) erfolgt die Aufstellung auf Basis der Ergebnisse der Zeittrainingsgruppen: 1. Gruppe A, 1. Gruppe B, 2. Gruppe A, 2. Gruppe B, usw. Die Entscheidungen in diesem Zusammenhang werden vom Sportkommissär in Absprache mit dem Rennleiter und dem Zeitnehmer getroffen.
Die Anzahl der an den Endläufen teilnahmeberechtigten Fahrer richtet sich außerdem nach den Bestimmungen im betreffenden Rennstrecken-Begutachtungsprotokolls der OSK.

Die Zeitnahme in den Trainings und Rennen erfolgt mittels Transponder. Diese sind vor Beginn des Trainings in der Veranstalterbox abzuholen und nach Ende des Trainings / Rennens zurückzubringen. Beschädigte oder in Verlust geratene Transponder müssen vom Fahrer ersetzt werden. (Kosten € 440,).

12. START

Der Start erfolgt stehend mit laufendem Motor laut Zeitplan im jeweiligen Datenblatt.
Die Startaufstellung wird nach folgendem Schema vorgenommen: Pro Reihe = 4 Fahrer/bei mind. 8 m Streckenbreite, wobei die Reihen zueinander versetzt angeordnet sein müssen (andernfalls nach Schema 4/3/4)
Im Startraum darf sich außer den Fahrern und den erforderlichen Funktionären niemand aufhalten. Der Start der obligatorischen Warm-Up-Runde wird vom Starter mittels Flagge bzw. Ampelsignal angezeigt. Nach dieser Runde nehmen die Starter wieder ihre Startpositionen ein.
Am Ende des Feldes wird die geschlossene Startaufstellung mittels grüner Flagge angezeigt. Sobald alle Fahrer stehen, gibt der Startrichter am Ende des Feldes dem Starter durch Heben der grünen Flagge die Startbereitschaft bekannt.
Sollte ein Fahrer währenddessen Probleme haben, muss er stehen bleiben und dies sofort durch Heben eines Armes anzeigen; um den Starter zu informieren. Der Rennleiter gibt dann dem betroffenen Fahrer die erforderlichen Anweisungen.
Danach erfolgt das Startzeichen mittels Flaggen- bzw. Ampelsignal.
Fehlstarts werden durch sog. „Start-Sachrichter“ festgestellt und wie folgt geahndet:
Dem betroffenen Fahrer wird mit einer Tafel mit seiner Startnummer bei Start/Ziel eine Stop&Go-Strafe angezeigt. Er hat sich daraufhin innerhalb der nächsten drei Runden am dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Stop&Go-Platz einzufinden; er muss sein Motorrad mit dem Vorderrad auf der Linie zum Stillstand bringen und darf nach 5 Sekunden Stillstand, auf Zeichen des Sachrichters den Bewerb wieder fortsetzen.
Fahrern, die der Stop/Go-Strafe nicht nach 3 Runden nachkommen, wird mit der Schwarzen Flagge der Ausschluss angezeigt.
Haben mehrere Fahrer einen Frühstart begangen, wird dies dem laut Startaufstellung schnellsten Fahrer als Erstem, dem Nächstschnellstem als Zweitem u.s.w. angezeigt.
Sollte aus organisatorischen Gründen ein Anzeigen der Strafe nicht möglich sein, werden zur Fahrzeit des betreffenden Fahrers 15 Sekunden addiert.
Wenn auf Grund eines Fehlstarts ein Abbruch des Rennens mit neuerlichem Start erforderlich wird, startet der verursachende Fahrer aus der letzten Startposition, der sog. Penalty-Line. Eine Missachtung dieser Bestimmungen zieht den Ausschluss aus der Veranstaltung nach sich.

13. FAHRREGELN

Während der Rennen kann beiderseits überholt werden, dem schnelleren Fahrer ist beim Überholen Raum zu geben. Offensichtliche Behinderung bzw. Gefährdung Dritter durch unangepasste Fahrweise führt zum Ausschluss. Darüber hinaus kann auch Startverbot für das nächste Rennen ausgesprochen werden.
Die Strecke ist gekennzeichnet. Beim Abweichen von der Strecke ist die Weiterfahrt bei sonstigem Ausschluss aus der Wertung am nächsten Punkt aufzunehmen, an dem die Strecke verlassen wurde, sofern dies gefahrlos möglich ist und kein Vorteil daraus gezogen wird. Bei Motorschäden und Pannen ist sofort anzuhalten, um eine Verunreinigung der Fahrbahn zu verhindern. Bei etwaigem Ausscheiden während des Trainings oder Rennens muss das Motorrad auf dem kürzesten Wege aus der Fahrbahn gebracht werden. Es ist verboten, die ausgeschiedene Maschine auf der Rennstrecke zu belassen. Das Motorrad darf erst nach Ende des Trainings/Rennens in das Fahrerlager bzw. zur Box gebracht werden. Während des Rennens ist Maschinenwechsel verboten. Fremde Hilfe ist verboten und zieht den Ausschluss des betreffenden Fahrers nach sich. Nur im Notfall ist Hilfe gestattet (nur durch die vom Veranstalter eingeteilten Streckenkommissäre).
Während der Rennen zieht das Fahren in das Fahrerlager den Ausschluss aus dem jeweiligen Lauf nach sich.
Eine Box für Mechaniker und Helfer ist eingerichtet und enthält mindestens einen Zeiten-Info-Monitor. Das Speedlimit im Boxenbereich beträgt 20 km/h.
Vor Verlassen der Box muss sich der Fahrer vergewissern, dass die Einfahrt in die Strecke ohne Gefährdung und Behinderung möglich ist.
Im Fahrerlager ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt; sog. "Burn Outs" und "Wheelies" sind bei sonstigem Ausschluss und zusätzlicher Geldstrafe verboten.

 

14. FLAGGENSIGNALE

Es können nachstehende Flaggensignale während der Trainings und Rennen gezeigt werden; ein Nichtbeachten dieser Signale zieht Strafsanktionen nach sich:
Rotweißrote Flagge: Start des Rennens/Trainings
Schwarze Flagge mit der Nummer eines Fahrers: Halt für den betreffenden Fahrer
Gelbe Flagge (einfach geschwenkt): Gefahr! Langsam fahren! Überholverbot!
Gelbe Flagge (doppelt, geschwenkt): Unmittelbare Gefahr. Zum Anhalten vorbereiten. Überholverbot!
Gelbe Flagge mit roten Streifen: Verunreinigte Fahrbahn (z.B. durch Öl)
Grüne Flagge: Strecke frei
Blaue Flagge (geschwenkt): Überholenden Fahrer vorbeilassen! (v.a. im Rennen)
Schwarzweiß karierte Flagge: Ende des Rennens/Trainings
Rote Flagge: Abbruch, zum sofortigen Anhalten bereit sein und zu Start-/Ziel fahren; Überholverbot !

15. BEENDIGUNG DES RENNENS

Die letzten beiden Runden werden angezeigt. Das Rennen wird durch Schwenken der schwarzweiß karierten Flagge beendet. Sieger ist jener Fahrer, der als Erster die Ziellinie überfährt und abgewunken wird. Die nachfolgenden Fahrer werden alle beim Passieren der Ziellinie abgewunken und nach ihren Runden gewertet. Fahrer, die nicht innerhalb von 3 Minuten nach Ankunft des Siegers die Ziellinie passieren, werden nicht gewertet. Ebenso werden die Fahrer nicht gewertet, die weniger als 3/4 der vom Sieger zurückgelegten Rundenzahl gefahren haben. Wenn 3/4 der Gesamtrundenzahl keine ganze Zahl ergibt, ist auf die nächste ganze Zahl aufzurunden.
Die als Rundenzähler eingesetzten Clubfunktionäre üben die Aufgabe eines Zeitnehmers aus; gegen ihre Feststellungen ist ein Protest nicht zulässig.
Für die Wertung zur Österreichischen Supermoto-Staatsmeisterschaft (getrennt in Klasse S1 und Klasse S2) und Jugend- sowie Junioren-ÖM werden die Ergebnisse der Finalläufe herangezogen.
Die Punktezuerkennung erfolgt pro Finallauf nach folgendem Schema:

1. Platz                                25 Punkte                           11. Platz                              10 Punkte
2. Platz                                22 Punkte                           12. Platz                              9 Punkte
3. Platz                                20 Punkte                           13. Platz                              8 Punkte
4. Platz                                18 Punkte                           14. Platz                              7 Punkte
5. Platz                                16 Punkte                           15. Platz                              6 Punkte
6. Platz                                15 Punkte                           16. Platz                              5 Punkte
7. Platz                                14 Punkte                           17. Platz                              4 Punkte
8. Platz                                13 Punkte                           18. Platz                              3 Punkte
9. Platz                                12 Punkte                           19. Platz                              2 Punkte
10. Platz                              11 Punkte                           20. Platz                              1 Punkt

Es werden alle Veranstaltungen laut Artikel 1 gewertet (keine Streichresultate). Voraussetzung für diese Punktezuerkennung ist, dass mindestens 8 Fahrer pro Finallauf gestartet sind.

Österreichische Jugend und Junioren Supermoto Staatsmeisterschaft (siehe auch OSK)
Es werden alle Veranstaltungen laut Artikel 1 gewertet (keine Streichresultate). Voraussetzung für diese Punktezuerkennung ist, dass mindestens 5 Fahrer pro Finallauf gestartet sind. (OSK Handbuch Seite 161).

Die Jahreswertung ergibt sich aus der Summe der Einzelresultate der gefahrenen Läufe.

16. Abbruch und Neustart eines Rennens (13a OSK)
Wenn der Rennleiter entscheidet, ein Rennen abzubrechen, werden an der Ziellinie und von den Streckenposten rote Flaggen gezeigt. Die Fahrer müssen sofort ihre Fahrgeschwindigkeit verringern und zu Vorstart/Wartezone kommen bzw. den Anweisungen der Offiziellen Folge leisten.
Als Basis für alle Veranstaltungen gelten 18 Rennminuten (15 Minuten + 2 Runden) in der ÖM, Junioren-ÖM und 10 Rennminuten (8 Minuten + 2 Runden) in der Jugend-ÖM.
Fall 1:
Wenn der Führende weniger als 3 Runden vollendet hat, erfolgt ein kompletter Neustart. Kann das Rennen nicht neuerlich gestartet werden, gilt das Rennen als null und nichtig.
Bedingungen für neu gestartete Rennen mit weniger als 3 vollendeten Runden:
Alle Fahrer dürfen erneut starten
Motorräder dürfen repariert oder getauscht werden, Nachtanken ist erlaubt
Das Rennen geht über die volle Distanz (15 resp. 8 Minuten + 2 Runden)
Die Startaufstellung entspricht der ursprünglichen Startaufstellung des abgebrochenen Rennens.
Fall 2:
Wurden mehr als 3 Runden, jedoch weniger als 12 (7) Fahrminuten, vom Führenden absolviert, erfolgt ein Re-Start. Ist ein Re-Start nicht möglich, werden halbe Punkte vergeben.

Bedingungen für neu gestartete Rennen:
Wenn der Abbruch vor Beginn der 6. (S1, S2, Junioren), bzw. 4.(Jugend) Rennminute erfolgt, so wird das Ergebnis dieses Teillaufs aufgrund der Zieldurchfahrt der dem Abbruch vorangegangenen Runde erstellt, der zweite Teillauf des Rennens geht über 10 (6) Minuten +2 Runden. Erfolgt der Abbruch vor Beginn der 9. (6.) Minute, ist der zweite Teillauf des Rennens über 7 (4) Minuten + 2 Runden zu fahren u.s.w.)
Der Neustart hat so schnell wie möglich zu erfolgen.
Das Ergebnis des ersten Teils des Rennens muss den Teilnehmern vor dem Neustart unmittelbar zugänglich gemacht werden.
Die Startprozedur des zweiten Teil eines Rennens entspricht dem üblichen Startvorgang (Warm Up-Runde, etc.).
Ausschließlich Fahrer, die im Zwischenergebnis (entsprechend der Reihenfolge der dem Abbruch vorangegangenen Runde)  klassiert sind, dürfen am 2. Teil des Rennens teilnehmen.
Die Motorräder dürfen repariert oder getauscht werden, Nachtanken ist erlaubt.
Die Renndistanz des zweiten Rennteiles entspricht jener, die notwendig ist, zusammen mit der im ersten Rennteil zurückgelegten, die volle Renndistanz (siehe oben) zu erreichen.
Die Startaufstellung ergibt sich aus dem Ergebnis des ersten Rennteiles.
Das Endergebnis eines Rennens ergibt sich aus den addierten Resultaten, die jeder Fahrer in allen Rennteilen erreicht hat. Fahrer, die die gleiche Rundenanzahl erreicht haben, werden entsprechend der addierten Fahrzeiten klassiert. Im Fall eines Gleichstandes ist das Ergebnis des letzten Rennteiles maßgeblich.

Fall 3:
Erfolgt der Abbruch nach Ablauf von 12 (7) Rennminuten (=2/3 der Gesamtdistanz), so ist das Rennen als beendet zu betrachten, es erfolgt kein Re-Start und volle Punkte werden vergeben. Das Klassement wird entsprechend der Zieldurchfahrt der dem Abbruch vorangegangenen Runde erstellt.
Fall 4:
Erfolgt der Abbruch in der letzten Runde der vorgesehenen Renndistanz, so ist folgendermaßen vorzugehen:
Für alle Fahrer, die mit der Zielflagge abgewunken wurden, bevor der Abbruch erfolgte, wird ein Teilergebnis entsprechend ihrer Zieldurchfahrt erstellt.
Für alle Fahrer, die vor dem Abbruch die Zielflagge nicht mehr erhalten haben, wird ein Klassement entsprechend der Reihenfolge bei der Zieldurchfahrt in der vorletzten Runde erstellt.
Das  Ergebnis wird durch das Zusammenführen beider Resultate entsprechend dem Prinzip Runden/Zeit erstellt.
Fahrer, die zum Zeitpunkt des Abbruches in der letzten Runde nicht mehr aktiv am Rennen teilnehmen, werden nicht klassiert. Fahrer, die nicht innerhalb von 5 Minuten nach Abbruch auf ihrem Motorrad fahrend Vorstart/Wartezone erreicht haben, werden nicht klassiert.

17. PARC FERMÉ

Nach dem 2. Finallauf sind die Motorräder unmittelbar in den Parc Fermé (=Fahrerlager) einzubringen. Für die fünf erstplatzierten Motorräder ist vom Veranstalter ein eigener Bereich vorzusehen. Es kann dort eine Schlusskontrolle durchgeführt werden. Der Parc Fermé wird durch den Rennleiter freigegeben.
Es können jederzeit technische Kontrollen vorgenommen werden.
Wird die Überprüfung eines Motorrades vereitelt oder verweigert, führt dies zum Ausschluss aus der Veranstaltungswertung und kann eine Anzeige an das OSK-Sportgericht nach sich ziehen. Technische Vergehen können auch den Wertungsverlust in der Österreichischen Supermoto-Staatsmeisterschaft bzw. Jugend-/Junioren-ÖM bewirken.

18. AUSHANG DER ERGEBNISSE

Die Ergebnisse werden jeweils nach den Läufen bei der Rennleitung auf der offiziellen Aushangtafel ausgehängt.

19. PROTESTE

Proteste sind nach den Bestimmungen des Sportgesetzes unter Beischluss der Protestgebühr von EUR 250,-- spätestens 30 Minuten nach Aushang der Ergebnisse beim Rennleiter oder Sportkommissär einzubringen.
Proteste, die den nächsten Lauf beeinflussen können, sind vor dem Start dieses Laufes einzubringen.

20. VERSICHERUNG / HAFTUNG

Die Teilnahme an der Veranstaltung wird NICHT durch die normale Haftpflicht- oder Kaskoversicherung abgedeckt. Jeder Teilnehmer ist angehalten, sich gegen Unfall, Diebstahl, Schäden am eigenen oder an fremden Fahrzeugen selbst zu versichern.

Die Teilnehmer verstehen und kennen alle Risiken und Gefahren des Motorsports und akzeptieren sie völlig. Mit Abgabe ihrer Nennung zu der Veranstaltung erklären sie die volle Bedeutung und Auswirkung dieser Erklärungen und Vereinbarungen zu verstehen und unwiderruflich auf jedes Klagerecht zu verzichten.

Der Veranstalter, die OSK und deren Funktionäre bzw. alle bei der Veranstaltung eingesetzten Mitarbeiter lehnen den Teilnehmern, Besuchern und Helfern gegenüber jeder Haftung für Personen, Sach- oder Vermögensschäden ab, die vor, während und nach der Veranstaltung eintreten. Die Teilnehmer fahren auf eigenes Risiko und verzichten mit der Abgabe der Anmeldung auf jedes Rechtsmittel zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen den Veranstalter, dessen Mitglieder, Funktionäre und/oder Helfer sowie den Streckenbesitzer.

Weiters gelten alle Vereinbarungen, welche im Rahmen der Haftungserklärung vereinbart werden und die Schiedsvereinbarung der OSK (nachzulesen im OSK Handbuch).

21. ALLGEMEINES

Relevante Daten und Fotos werden EDV - mäßig verarbeitet und gegebenenfalls an Sponsoren weitergeleitet.

Der gewerbliche Verkauf von Zubehör und Waren aller Art während der Veranstaltung im gesamten Bereich der Rennstrecke, Fahrerlager und Parkplätze ist gebührenpflichtig. Die Standgebühr wird ausnahmslos vor Beginn der Veranstaltung mit dem Veranstalter abgerechnet.

Die Verteilung und Kundmachung von Werbematerial jeder Art (Plakate, Folder, etc.) im gesamten Areal der Veranstaltung ist ausdrücklich untersagt. Die Zuwiderhandlung führt zum sofortigen Rennausschluss. Geldstrafen in bis zu einer Höhe von € 2.000,00 können verhängt werden.

22. SICHERHEIT

Zur Sicherheit dienen 2 Rettungsfahrzeuge, 4 Sanitäter und ein Notarzt.
Für die optimale medizinische Versorgung aller Fahrer wird seitens PROMOTOR dringend empfohlen, sich bei zu registrieren.

23. Haftungsausschluß

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, zu dieser Ausschreibung noch nähere Durchführungsbestimmungen zu erlassen, Rennen zu verschieben oder abzusagen. Höhere Gewalt entbindet den Veranstalter von der Einhaltung seiner Verpflichtungen. Jeder Bewerber trägt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die von ihm oder seinen Fahrern mit dem Rennfahrzeug verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.
Die Teilnehmer verstehen und kennen alle Risiken und Gefahren des Motorsports und akzeptieren sie völlig. Sollte ein Teilnehmer während einer Veranstaltung verletzt werden, erklärt er durch Abgabe seiner Nennung zu dieser Veranstaltung ausdrücklich, dass er jede medizinische Behandlung, Bergung, Beförderung zum Krankenhaus oder anderen Notfallstellen gutheißt. All diese Maßnahmen werden durch vom Veranstalter dafür abgestelltes Personal in bestem Wissen sowie in deren Abschätzung des Zustandes des Teilnehmers ergriffen. Die Teilnehmer verpflichten sich, alle damit verbundenen Kosten zu übernehmen, sofern diese nicht durch die Lizenz-Unfallversicherung bzw. andere Versicherungsverträge abgedeckt sind.
Die Teilnehmer verzichten für sich und ihre Rechtsnachfolger daher auch für jede Versicherungsgesellschaft, mit der sie eventuell zusätzliche Verträge abgeschlossen haben, auf jegliche direkte und indirekte Schadenersatzforderungen gegen die OSK, deren Funktionäre, den Veranstalter bzw. Organisator oder Rennstreckenhalter, sowie jede weitere Person oder Vereinigung, die mit der Veranstaltung zu tun hat (einschließlich aller Funktionäre und für die Veranstaltung Genehmigungen erteilende Behörden oder Organisationen) sowie andere Bewerber und Fahrer, insgesamt "Parteien" genannt.
Die Teilnehmer erklären durch Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung, dass sie unwiderruflich und bedingungslos auf alle Rechte, Rechtsmittel, Ansprüche, Forderungen, Handlungen und/oder Verfahren verzichten, die von ihnen oder in ihrem Namen gegen die "Parteien" eingesetzt werden könnten. Dies im Zusammenhang mit Verletzungen, Verlusten, Schäden, Kosten und/oder Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten), die den Teilnehmern aufgrund eines Zwischenfalls oder Unfalls im Rahmen dieser Veranstaltung erwachsen. Die Teilnehmer erklären durch Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung unwiderruflich, dass sie auf alle Zeiten die "Parteien" von der Haftung für solche Verluste befreien, entbinden, entlasten, die Parteien schützen und sie schadlos halten.
Die Teilnehmer erklären mit Abgabe ihrer Nennung zu dieser Veranstaltung, dass sie die volle Bedeutung und Auswirkung dieser Erklärungen und Vereinbarungen verstehen, dass sie freien Willens diese Verpflichtungen eingehen und damit auf jedes Klagerecht aufgrund von Schäden gegen die "Parteien" unwiderruflich verzichten, soweit dies nach der österreichischen Rechtslage zulässig ist. Die Teilnehmer verzichten für sich und ihre Rechtsnachfolger jedenfalls gegenüber den "Parteien", daher insbesondere gegenüber der OSK, deren Funktionären, dem Veranstalter, Organisator oder Rennstreckenbetreibern, bzw. gegenüber der für diese Veranstaltung Genehmigungen ausstellenden Behörden oder Organisationen auf sämtliche Ansprüche betreffend Schäden welcher Art auch immer die mit dem typischen Sportrisiko verbunden sind, insbesondere auf alle typischen und vorhersehbare Schäden. Dies auch für den Fall leichter Fahrlässigkeit der „Parteien“.

24. Schiedsvereinbarung
a) Alle Streitigkeiten zwischen den Teilnehmern und der OSK bzw. deren Funktionären, sowie dem Veranstalter und Organisator, sowie zwischen der OSK bzw. deren Funktionären mit dem Veranstalter oder Organisator aus Schadensfällen (Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden) im Zusammenhang mit dieser Motorsportveranstaltung, Trainings oder Rennen sind unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte endgültig durch ein Schiedsgericht zu entscheiden.
b) Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, nämlich dem Obmann und zwei Beisitzern. Der Obmann muss Rechtsanwalt oder ehemaliger Richter und in Haftungsfragen im Zusammenhang mit dem Motorsport erfahren sein.
c) Jede Partei ernennt binnen zwei Wochen ab Bekanntgabe der Absicht einen Schiedsstreit zu beginnen einen Beisitzer. Wird der Streit von mehreren Klägern anhängig gemacht oder richtet er sich gegen mehrere Beklagte, erfolgt die Benennung des Schiedsrichters im Einvernehmen zwischen den Streitgenossen. Die Beisitzer wählen den Obmann. Können sie sich über die Person des Obmannes nicht binnen zwei Wochen einigen, so ist der Obmann auf Antrag eines Beisitzers unter Bedachtnahme auf Punkt b) vom Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Wien zu ernennen. Die Beisitzer können den so ernannten Obmann aber jederzeit einvernehmlich durch einen anderen ersetzen.
d) Ernennt eine Partei nicht binnen zwei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung der Gegenseite seinen Beisitzer, oder können sich mehrere Streitgenossen binnen dieser Frist nicht auf einen Beisitzer einigen, so ist der Beisitzer auf Antrag der anderen Partei vom Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Wien zu ernennen. Gleiches gilt wenn ein Beisitzer aus dem Amt ausscheidet und binnen zwei Wochen die betroffene Partei keinen Nachfolger bestimmt.
e) Wenn ein Schiedsrichter das Amt nicht annimmt, die Ausübung verweigert oder ungebührlich verzögert oder handlungsunfähig wird, gelten für die Ersatznennung das Vorhergesagte sinngemäß. Zugleich ist der betroffenen Schiedsrichter abzuberufen.
f) Das Schiedsgericht gestaltet sein Verfahren unter Bedachtnahme auf die subsidiären gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich frei. Das Schiedsgericht tagt in Wien. Das Schiedsgericht kann die von ihm zur Klärung des Sachverhaltes erforderlich gehaltenen Umstände auch ohne Antrag ermitteln und Beweise aufnehmen.
g) Das Schiedsgericht entscheidet mit einfacher Mehrheit. Der Schiedsspruch ist eingehend zu begründen. Das Schiedsgericht entscheidet auch über die Kostentragung sowohl der Kosten des Schiedsverfahrens als auch der anwaltlichen Vertretung. Die Schiedsrichter sind nach den Bestimmungen des österreichischen Rechtsanwaltstarifs zu entlohnen.
h) Das Schiedsgericht ist unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte auch berechtigt, einstweilige Verfügungen zu erlassen, sofern vorher dem Gegner Gelegenheit zur Äußerung gegeben wurde. Eine einstweilige Verfügung kann über Antrag bei wesentlicher Änderung der Umstände auch aufgehoben werden.
i) Die Sportgerichtsbarkeit bleibt von dieser Schiedsvereinbarung unberührt.

                                                                                                                                                                    Wien, März 2010

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